Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
der möbelmeyer GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer, Arnd Meyer jun.,
Amtsweg 3-5 in 29386 Hankensbüttel,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim
unter HRB 203511
§ 1 Geltung
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Waren und Leistungen schließen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit Ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden schriftlich oder textlich bestätigen oder die Bestellung ausführen. Erfolgt die Bestätigung oder Ausführung nicht innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Bestellung bei uns, gilt die Bestellung als abgelehnt.
(3) Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem unsere Annahme bzw. Ablehnung dem Kunden zugeht.
(4) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen, die im Bezuge technischen Fortschritts erfolgen, bleiben vor- behalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße und anderes) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
§ 3 Preise, Zahlungen
(1) Unsere Preise sind Abholpreise. Sie sind sofort fällig und verstehen sich einschließlich Verpackung und gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Wenn wir die Ware liefern und gegebenenfalls montieren sollen, Bedarf dies einer besonderen Vereinbarung.
(3) Falls unsere Lieferung vereinbarungsgemäß erst mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, sind wird berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen, falls während in dieser Zeit geltende Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unsere Produktion liegende Kosten steigen.
(4) Kosten für über den Kaufvertragsgegenstand hinausgehenden zusätzlich vereinbarte Leistungen (z. B. Dekorations- und Verblendungsarbeiten) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind bei Abnahme zu bezahlen.
(5) Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unstreitig, rechtskräftig rechtlich festgestellt oder sie resultiert aus einem Mangel oder Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der gekauften Ware. Eine Aufrechnung und ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden aus anderen Verträgen sind ausgeschlossen.
§ 4 Änderungsvorbehalt
(1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Wird unsererseits aufgrund eines Warenmusters oder einer Abbildung verkauft, so sind Abweichungen hiervon bei der gelieferten Ware zulässig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Ansprüchen uns gegenüber, wenn sie handelsüblich sind, und etwaige vereinbarte Spezifikationen durch die gelieferte Ware eingehalten werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
lnsbesondere bleiben handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen (z. B. bei Holz-, Naturstein-, Glas- und Keramikoberflachen) sowie Abweichungen
bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton, und Abweichungen von Maßdaten, vorbehalten.
§ 5 Lieferung und Montage
(1) Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und Leistung sind stets unverbindliche Angaben.
(2) Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie z. B. bei nicht von uns verschuldetem Energiemangel, lmportschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt und Verzögerungen unseres
Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit an- gemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Verlag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
(4) Sofern Montageleistungen vereinbart wurden, sind uns die Räumlichkeiten, in denen die Montage erfolgen soll, frei von der Montage beeinflussenden Hindernissen und sofern eine Decken- oder Wandbefestigung gewünscht ist mit tragfähigen Decken bzw. Wänden zur Verfügung zu stellen. Wenn unsererseits hinsichtlich der Montage aufzuhängen der Einrichtungsgegenstande Bedenken wegen der Tragfähigkeit oder Eignung bestehen, werden wir Ihnen dieses vor der Montage mitteilen.
(5) Unser Team ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über zwischen uns vertraglich vereinbarten Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden solche Arbeiten auf lhren Wunsch hin dennoch ausgeführt, wird zwischen uns keinerlei Vertragsverhältnis begründet. lnsbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für derlei eigenmächtige Zusatzarbeiten.
§ 6 Gefahrübergang
(1) Die Lieferung der Waren erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wird bei Lieferungen ungerechtfertigt die Annahme verweigert, eine falsche Lieferadresse angegeben oder die Ware bei ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung unsererseits aus anderen von Ihnen zu vertretenen Gründen nicht angenommen bzw. nicht zugestellt, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Unser Anspruch auf Vertragserfüllung bleibt bestehen. Alternativ können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung
verlangen.
Aufgrund des Verzugs entstehende Lagerkosten sind von Ihnen zu ersetzen. Als Schadensersatz statt der Leistung können wir pauschal 60% des Kaufpreises ohne Abzüge verlangen.
Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem die Ware von Ihnen abgeholt oder an Sie ausgeliefert wird oder indem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten.
(3) Soweit Ihnen zumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
(2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, darf die Kaufsache durch Sie weder veräußert werden noch in sonstiger Weise über das Eigentum hieran verfügt werden. Sie sind verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln sowie uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Ein- griffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Ditte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kaufgegenstand für einen Dritten bestimmt ist. Der Dritte ist durch Sie auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
(3) Verhalten Sie sich vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sofern sie unrichtige oder unvollständige Angaben über die lhre Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsache gemacht haben oder sofern auf lhrer Seite objektive Zahlungsunfähigkeit besteht, oder Insolvenzantrag gestellt wurde, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Durch diese Regelung werden unsere weitergehenden Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens nicht berührt.
§ 8 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und/oder der Rücknahme gelieferter Waren haben wir, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen wurde, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach Maßgabe folgender Regelungen:
(1) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
(2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsatze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und/oder Rücknahme nach Lieferung: | ||
im 1. Halbjahr | 60 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
im 2. Halbjahr | 50 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
im 3. Halbjahr | 40 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
im 4. Halbjahr | 30 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
im 5. Halbjahr | 20 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
im 6. Halbjahr | 10 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und/oder Rückgabe nach Lieferung: | ||
im 1. Halbjahr | 50 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
im 2. Halbjahr | 40 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
im 3. Halbjahr | 30 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
im 4. Halbjahr | 20 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
im 3. Jahr | 10 | % des Kaufpreises ohne Abzüge |
Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.
(3) Die Ziffern (1) und (2) gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff BGB.
§ 9 Gewährleistung
(1) Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Mängel, die von Ihnen zu vertreten sind, so etwa durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Aufstellung oder Pflege so- wie für Schaden durch natürliche Abnutzung,
Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht oder sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse, soweit der Kaufgegenstand nicht auf diese Einflüsse ausgerichtet ist (wie etwa witterungsbeständige Gartenmöbel).
(3) Wir leisten Gewähr dafür, dass die von uns gelieferten Waren dem Stand der Technik entsprechen und die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit haben.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen,
a. wenn unsere Produkte vom Kunden oder von Dritten nicht sachgerecht gelagert, ein- gebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden;
b. bei natürlichem Verschleiß,
c. bei nicht ordnungsgemäßer Wartung;
d. bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
e. bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstiger Arbeiten Dritter entstehen, in die wir nicht ausdrücklich eingewilligt haben.
(4) Wir leisten Gewähr gemäß den gesetzlichen Rechten des Kunden; dies bedeutet nach Erfüllung, d. h. nach Wahl des Kunden Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Für die Rücksendung des Produktes darf der Kunde von uns Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde an uns herausgeben. ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, d.h. haben wir zweimal erfolglos die Nacherfüllung versucht oder ist eine vom Kunden gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Beim Verkauf neuer Produkte beträgt die Gewährleistungszeit zwei Jahre, gerechnet ab Übergabe des Produktes. Bei Verkauf gebrauchter Produkte betragt die Gewährleistungszeit ein Jahr, gerechnet ab Übergabe des Produktes.
(6) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängel als nach Maßgabe von vorstehend Ziffer (3) sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schaden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschaden des Kunden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Haftung
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schaden an Leben, Körper und Gesundheit unserer Vertragspartner, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 8GB).
Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung, so- wie die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen, auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Ange- stellten, Arbeitnehmer: innen, Mitarbeiter:
innen, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Erfüllungsort/ Vertragssprache/ Rechtswahl
(1) Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
(3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind - sofern auf den Vertrag anwendbar - innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, sofern Sie Verbraucher:in sind.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
möbelmeyer GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer, Arnd Meyer jun.,
Amtsweg 3-5 in 29386 Hankensbüttel,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim
unter HRB 203511